Schritt 1 von 2 - Meine Daten

  • BESTELLUNG EINES GLASFASERANSCHLUSSES

    Die Firma COSYS DATA GmbH errichtet ein Glasfasernetz im Gemeindegebiet von Rohrbach-Berg, Feldkirchen, Walding und Grein und ermöglicht damit eine zukunftssichere Versorgung mit Internet-, Telekommunikations-, TV-, Daten- und sonstigen Diensten.

    Hiermit bestelle ich verbindlich einen Glasfaseranschluss.

  • Datum auswählen TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • ACHTUNG:
    Glasfaseranschlüsse sind nur in 4150 Rohrbach-Berg, 4360 Grein, 4111 Walding und 4101 Feldkirchen bestellbar!
  • Rechtliche Bestimmungen

    Kosten
    Die Errichtungskosten des gegenständlichen Anschlusses und der Verbindung zum Glasfasernetzwerk wird nach Herstellung des Anschlusses in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    Mehrparteienanschlüsse können jeweils vom Inhaber der Immobilie bestellt werden und werden als gesamtes Projekt abgerechnet.

    Abschluss eines Anschlussvertrages für Internet
    Sie verpflichten sich mit Unterfertigung dieser Bestellung mit der Firma COSYS DATA GmbH einen Anschlussvertrag für Internet innerhalb von 45 Tagen ab Herstellung des Anschlusses abzuschließen. Bei einem Glasfaseranschluss ohne Bindung entfällt dieser Vertragspunkt.

    Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für 4111 Walding. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gem. § 14 KSchG.

    Information zur Datenverarbeitung und Vertragserfüllung
    Mir/uns ist bekannt, dass COSYS die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, verarbeiten und nutzen darf. Ihre Antragsdaten werden zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität von einer externen Wirtschaftsauskunftei überprüft. An diese werden Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen, sowie Adressdaten zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen derer Gewerbeberechtigung, übermittelt. Sollte es aus Bonitätsgründen geboten erscheinen, so behalten wir uns vor, finanzielle Sicherheiten zu verlangen. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.cosys.cc/datenschutz. Haben Sie Fragen zum Datenschutz, so richten Sie diese bitte an office@cosys.cc.

    Rücktrittsrecht des Verbrauchers
    Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von des ISP geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden. Bei einem Haustürgeschäft kann der Kunde, sofern sie Verbraucher im Sinn des KSchG und FAGG sind und der Vertrag bei einem Haustürgeschäft (nach § 3 KSchG) oder einem Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume (nach § 1 FAGG) abgeschlossen wurde, binnen 14 Tagen, ohne Angaben von Gründen ab Vertragsabschluss zurücktreten. Lieferzeit: Die Vertragserfüllung beginnt mit der Einrichtung/Aktivierung des Produktes. Diese erfolgt nach der Rücktrittsfrist. Wird auf das Rücktrittsrecht verzichtet, so erfolgt die Vertragserfüllung in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Sollte die Vertragserfüllung wunschgemäß vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist erfolgen, so können wir im Falle eines Rücktritts, anteilige monatliche Entgelte, sowie variable Kosten verrechnen. Im Falle einer Hardwarelieferung müssen die Kosten für die Rücksendung vom Verbraucher bezahlt werden. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden, bzw. auf der Homepage unter https://www.cosys.cc/downloads/. Der Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

  • Betreten von Grundstücken/Wohnungen, Leitungsrechte

    Der Betreiber ist gemäß den Bestimmungen des § 52 TKG 2021 berechtigt, die für den Betrieb und die Wartung der Telekommunikationsnetze erforderlichen Leitungsrechte auszuüben. Dies schließt das Recht ein, Grundstücke und Gebäude zu betreten, um notwendige Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, Wartung oder Reparatur der Netzinfrastruktur durchzuführen.

    Der Betreiber verpflichtet sich, betroffene Grundstückseigentümer oder Nutzer rechtzeitig über geplante Arbeiten zu informieren und dabei Maßnahmen zu ergreifen, um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es für den reibungslosen Betrieb der Anlage immer wieder notwendig sein kann, dass Wohnungen oder Grundstücke, die in der Verfügungsmacht des Kunden liegen, für entsprechende Arbeiten betreten bzw. benutzt werden müssen. Diese Verpflichtung des Kunden ergibt sich aus § 52 TKG 2021 in Verbindung mit § 57 TKG 2021, wonach Leitungsrechte sowie das Recht auf Zugang und Nutzung privater Grundstücke geregelt sind. Die entsprechenden Rechte gehen gemäß § 76 TKG 2021 kraft Gesetzes auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über. Der Kunde wird daher diese Verpflichtung auch seinen Rechtsnachfolgern, Mietern udgl. bekannt geben und in einschlägigen Verträgen darauf hinweisen.